Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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2. wegen der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1884 
durch das Gesetz vom 14. December 1883, 
3. wegen der Aufhebung der Kostenpflichtigkeit der Heimathscheine und der Staats- 
angehörigkeits-Ausweise durch die Verordnung vom 20. December 1883, 
4. wegen der Zuständigkeit der Grund= und Hypothekenbehörden bei Grundstücks- 
hinzuschlagungen durch das Gesetz vom 1 4. Januar 1884, 
5. wegen der Versicherung industrieller und landwirthschaftlicher Maschinen vor der 
Inbetriebsetzung bei der Landes-Brandversicherungsanstalt durch die Verordnung vom 
15. Februar 1884, 
6. wegen der in Folge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche zu gewährenden Ent- 
schädigungen durch das Gesetz vom 22. Februar 1884, 
7. wegen Vermehrung der Fabriken= und Dampfkessel-Inspectionsbezirke von fünf 
auf sieben durch die Verordnung vom 11. März 1884, 
8. wegen Veränderung der Bestimmungen über die Realschulen I. und II. Ordnung 
durch das Gesetz vom 15. Februar 1884, wobei von der ständischen Ermächtigung in 
der Weise Gebrauch gemacht worden ist, daß in der gleichzeitig mit dem Gesetze erlassenen 
Ausführungsverordnung für die Zeit vom Beginn des nächsten Schuljahres den Real- 
schulen I. Ordnung die Bezeichnung „Realgymnasien,“ den Realschulen II. Ordnung die 
Bezeichnung „Realschulen"“ beigelegt worden ist; 
b) durch besonderes Decret, in welchem Unsere Entschließungen auf 
die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen: 
in Betreff des Staatshaushalts-Etats auf die Jahre 1884 und 1885 durch das Deeret 
vom 26. März 1884, in dessen Gemäßheit das mit den getreuen Ständen vereinbarte 
Finanzgesetz auf die erwähnten beiden Jahre unverweilt erlassen werden wird; 
) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen der Ergebnisse der bei der Altersrentenbank für den Schluß des Jahres 
1882 aufgenommenen Inventur, 
2. wegen der mittels des Decrets vom 12. November 1883 in Bezug auf den 
Domainenfonds und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsguts während der Jahre 
1881 und 1882 gegebenen Nachweisungen, 
3. wegen des Ankaufs, der ersten Einrichtung und der Verwaltung eines Hauses in 
Berlin für den Gebrauch der Bevollmächtigten zum Bundesrath und der Gesandtschaft, 
4. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1880 und 1881.
	        
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