Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

— 269 — 
II. Verfahren bis zum Beschluß auf Zwangsversteigerung. 
§ 64. Begründung des Antrags auf Versteigerung. 
§ 65. Entschließung der Grund= und Hypothekenbehörde. 
§ 66. Entschließung des Vollstreckungsgerichts. 
8§ 67—79. Verfahren bei Vor= und Wiederkaufsrechten. 
§ 80. Rechtsmittel gegen die Entschließung des Vollstreckungsgerichts auf den Versteigerungsantrag. 
III. Einstellung des eingeleiteten Versteigerungsverfahrens. 
8 81. Einstellung. 
§ 82. Einstellung in Folge Gestundung. 
IV. Verfahren nach dem Beschluß auf Versteigerung bis zum Versteigerungstermine. 
§ 83. Beschlagnahme. 
§ 84. Eintrag des Beschlusses auf Zwangsversteigerung im Grundbuch. 
8 85. Wechsel des Eigenthümers. 
8 86. Kostenvorschuß. 
§ 87. 88. Werthsermittelung. 
§9 89. Termine, deren Bekanntmachung. 
8 90—92. Veröffentlichung der Bekanntmachung. 
§ 93—95. Fristen. 
8 96. Zeit der Eröffnung der Termine und Ort der Versteigerung. 
§ 97. 98. Inhalt der Bekanntmachung. 
§ 99. Aufhebung von Terminen. 
§ 100. Zustellung der Bekanntmachung an Realberechtigte. 
8 101. Zeit der Anmeldungen. 
§ 102. Feststellung der zu berücksichtigenden Ansprüche. 
8 103—105. Feststellung des Unterhaltungsaufwands und des Werths von Naturalleistungen. 
§ 106. Schluß des Anmeldetermins. 
§ 107. Verzeichniß der Forderungen und ihres Rangverhältnisses. 
§ 108. Anberaumung des anderweiten Versteigerungstermins. 
V. Verfahren im Versteigerungstermine. 
§ 109 —113. Abänderung gesetzlicher Kaufsbedingungen. 
§ 114. Feststellung der Zahlungszeiten. 
8 115. 116. Zeit und Form der Gebote. 
8 117. Gebote des Vertreters. 
§ 118. Nachweis der Zahlungsbereitschaft. 
§ 119. Unzulässigkeit der Gebote wegen der Person des Bieters. 
§ 120. Feststellung des Mindestgebots. 
§ 121. Ausruf. 
§ 122. Bindende Kraft der Gebote. 
§ 123. Gebote von gleicher Höhe. 
§ 124. Ausruf des Meistgebots. 
§ 125. Recht auf den Zuschlag. 
§ 126. Antrag des durch das Meistgebot benachtheiligten Gläubigers auf anderweite Versteigerung. 
§ 127. Anderweite Versteigerung wegen Ergebnißlosigkeit der ersten. 
§ 128. Widerspruch gegen den Zuschlag wegen des Verfahrens. 
§ 129. Verweigerung des Zuschlags. 
§ 130. Zeit der Ertheilung des Zuschlags, bez. des Schlusses des Versteigerungstermins. 
§ 131. Form des Zuschlags. 
§ 132. Sofortige Zahlung auf den Kaufpreis.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.