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II. Verfahren bis zum Beschluß auf Zwangsversteigerung.
§ 64. Begründung des Antrags auf Versteigerung.
§ 65. Entschließung der Grund= und Hypothekenbehörde.
§ 66. Entschließung des Vollstreckungsgerichts.
8§ 67—79. Verfahren bei Vor= und Wiederkaufsrechten.
§ 80. Rechtsmittel gegen die Entschließung des Vollstreckungsgerichts auf den Versteigerungsantrag.
III. Einstellung des eingeleiteten Versteigerungsverfahrens.
8 81. Einstellung.
§ 82. Einstellung in Folge Gestundung.
IV. Verfahren nach dem Beschluß auf Versteigerung bis zum Versteigerungstermine.
§ 83. Beschlagnahme.
§ 84. Eintrag des Beschlusses auf Zwangsversteigerung im Grundbuch.
8 85. Wechsel des Eigenthümers.
8 86. Kostenvorschuß.
§ 87. 88. Werthsermittelung.
§9 89. Termine, deren Bekanntmachung.
8 90—92. Veröffentlichung der Bekanntmachung.
§ 93—95. Fristen.
8 96. Zeit der Eröffnung der Termine und Ort der Versteigerung.
§ 97. 98. Inhalt der Bekanntmachung.
§ 99. Aufhebung von Terminen.
§ 100. Zustellung der Bekanntmachung an Realberechtigte.
8 101. Zeit der Anmeldungen.
§ 102. Feststellung der zu berücksichtigenden Ansprüche.
8 103—105. Feststellung des Unterhaltungsaufwands und des Werths von Naturalleistungen.
§ 106. Schluß des Anmeldetermins.
§ 107. Verzeichniß der Forderungen und ihres Rangverhältnisses.
§ 108. Anberaumung des anderweiten Versteigerungstermins.
V. Verfahren im Versteigerungstermine.
§ 109 —113. Abänderung gesetzlicher Kaufsbedingungen.
§ 114. Feststellung der Zahlungszeiten.
8 115. 116. Zeit und Form der Gebote.
8 117. Gebote des Vertreters.
§ 118. Nachweis der Zahlungsbereitschaft.
§ 119. Unzulässigkeit der Gebote wegen der Person des Bieters.
§ 120. Feststellung des Mindestgebots.
§ 121. Ausruf.
§ 122. Bindende Kraft der Gebote.
§ 123. Gebote von gleicher Höhe.
§ 124. Ausruf des Meistgebots.
§ 125. Recht auf den Zuschlag.
§ 126. Antrag des durch das Meistgebot benachtheiligten Gläubigers auf anderweite Versteigerung.
§ 127. Anderweite Versteigerung wegen Ergebnißlosigkeit der ersten.
§ 128. Widerspruch gegen den Zuschlag wegen des Verfahrens.
§ 129. Verweigerung des Zuschlags.
§ 130. Zeit der Ertheilung des Zuschlags, bez. des Schlusses des Versteigerungstermins.
§ 131. Form des Zuschlags.
§ 132. Sofortige Zahlung auf den Kaufpreis.