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Zuzutheilen sind der Aushebungs-Commission
1. ein militärischerseits zu kommandirender Roßarzt oder vom Civil-Commissar des
Aushebungsbezirks zuzuziehender Thierarzt und
2. drei Taxatoren, welche von sechs zu sechs Jahren in gleicher Weise, wie die
Musterungs-Commissare (s. 8 13) gewählt werden.
Dresden, am 1. December 1884.
Kriegs-Ministerium.
v. Fabrice.
Bertram.
Nr. 82. Bekanntmachung,
die Eröffnung eines provisorischen Betriebs für Kohlentransporte auf der
Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau (Landesgrenze) betreffend;
vom 4. December 1884.
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau
zum Anschluß derselben an die vollendete Strecke Klostergrab-Moldau der Prag-Duxer
Eisenbahn
am 6. December laufenden Jahres
einen provisorischen Betrieb zunächst lediglich für den die bezeichnete sächsische Neubaustrecke
transitirenden Kohlenverkehr — mit Ausschluß des Lokalverkehrs nach dieser Strecke —
zu eröffnen. Die Leitung des Betriebs auf derselben erfolgt durch die Generaldirection
der Staatseisenbahnen, welche die Tarife für die vorgedachten Transporte bekannt machen
wird.
Dresden, den 4. December 1884.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
v. Thümmel.
Müller.
Letzte Absendung: am 31. December 1884.