Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Quarta:
6  Stunden  wöchentlich.

Verba  anomala;  Tempora  und  Modi.  Die  Constructionen  des  Accus.  c.  Inf.  und
des  Ablat.  absol.  Uebersicht  der  Hauptregeln  der  Syntax.  Lectüre  einer  Chrestomathie.
  Seripta  oder  Extemporalia  wöchentlich  abwechselnd.

Untertertia:
6  Stunden  wöchentlich.

Wiederholung  der  ganzen  Formenlehre,  sowie  des  Pensums  der  Quarta.  Casuslehre
und  die  Conjunctionen.  Lectüre  von  Cornelius  Nepos  oder  einer  Chrestomathie.

Seripta  oder  Extemporalia  wöchentlich  abwechselnd.

Obertertia:
6  Stunden  wöchentlich.

Congruenz  des  Pronomen  relativum  und  der  Consunctiv  in  den  Relativsätzen;
interrogativer  Nebensatz.  Lectüre:  Caesar  de  bello  gallico.

Seripta  oder  Extemporalia  wöchentlich  abwechselnd.

Untersecunda:
5  Stunden  woöchentlich.
Wiederholung  der  Casuslehre;  die  Infinitivconstructionen  und  das  Participium

conjunctum.  Prosodische  Regeln.  Fortsetzung  der  Lectüre  von  Caesar  de  bello  gallico.
Lectüre  von  Ovid.  Metamorph.  Scripta  oder  Extemporalia  wöchentlich  abwechselnd.

Die  Seripta  und  Extemporalia  in  den  drei  Mittelklassen  sind  möglichst  im  Anschluß
an  die  Lectüre  zu  wählen.

Obersecunda:
5  Stunden  wöchentlich.

Abschluß  der  Syntax  (Gerundium,  Gerundivum  und  Supinum,  consecutio  temprum

  und  oratio  obliqua).  Lectüre:  Ausgewählte  Stücke  aus  Sallusts  bellum
Jugurth.  und  Ovid's  Metamorph.

Seripta  oder  Extemporalia  aller  14  Tage  abwechselnd.
Prima:
5  Stunden  wöchentlich.

Befestigung  und  Vertiefung  der  grammatischen  Kenntnisse  im  Anschluß  an  die

prosaische,  das  Nothwendigste  aus  der  Prosodie  und  Metrik  im  Anschluß  an  die  poetische
Lectüre.

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