Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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Dagegen wird derjenige Theil des jährlichen Reinertrages der Bahn, welcher nach 
Verhältniß der Länge der im Fürstlich Reußischen Staatsgebiete gelegenen Eisenbahn— 
strecke zur Gesammtlänge der Bahn auf das Fürstenthum Reuß j. L. entfällt, von der 
Fürstlich Reußischen j. L. Regierung, so lange nicht zwischen beiden betheiligten Regier— 
ungen ein anderweites Abkommen in dieser Beziehung zu Stande kommt, nach Maß— 
gabe des Fürstlich Reußischen Gesetzes vom 13. April 1874, die Erhebung der Klassen— 
und klassificirten Einkommensteuer betreffend, eventuell in Gemäßheit der später etwa an 
die Stelle dieses Gesetzes tretenden gesetzlichen Bestimmungen, besteuert, überdies auch 
die gesetzliche Grundsteuer von dem im Fürstenthum Reuß j. L. gelegenen, zur Bahn 
gehörigen Grundeigenthume erhoben. Für Ermittelung des oben gedachten Reinertrages 
werden die von der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnverwaltung für die einzelnen 
Linien des Königlichen Staatseisenbahnnetzes jährlich aufzustellenden Rentabilitätsberech— 
nungen maßgebend sein. 
Artikel XII. 
Der unter dem 27. Mai 1863 zwischen Seiner Hoheit dem Herzog von Sachsen— 
Altenburg und Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten Reuß j. L. über die Her— 
stellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische 
Staatseisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn abgeschlossene Staats— 
vertrag wird hierdurch aufgehoben. Desgleichen tritt die der vormaligen Eisenbahn— 
gesellschaft Gößnitz-Gera von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg unter 
dem 13. Juli 1863 und von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß j. L. unter dem 
15. Juli 1863 ertheilte Concession außer Kraft. 
Artikel XIII. 
Die landesherrliche Ratifikation dieses 
Vertrages 
soll baldthunlichst herbeigeführt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden im 
Correspondenzwege bewirkt werden. 
Dresden, 
So geschehen Altenburg, den 27. Juli 1885. 
Gera, 
Ewald Alerander Hoffmann. 
Karl Theodor Sonnenkalb. 
Walther Engelhardt. 
  
Druck und Verlag von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
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