Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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Dagegen  wird  derjenige  Theil  des  jährlichen  Reinertrages  der  Bahn,  welcher  nach
Verhältniß  der  Länge  der  im  Fürstlich  Reußischen  Staatsgebiete  gelegenen  Eisenbahn—
strecke  zur  Gesammtlänge  der  Bahn  auf  das  Fürstenthum  Reuß  j.  L.  entfällt,  von  der
Fürstlich  Reußischen  j.  L.  Regierung,  so  lange  nicht  zwischen  beiden  betheiligten  Regier—
ungen  ein  anderweites  Abkommen  in  dieser  Beziehung  zu  Stande  kommt,  nach  Maß—
gabe  des  Fürstlich  Reußischen  Gesetzes  vom  13.  April  1874,  die  Erhebung  der  Klassen—
und  klassificirten  Einkommensteuer  betreffend,  eventuell  in  Gemäßheit  der  später  etwa  an
die  Stelle  dieses  Gesetzes  tretenden  gesetzlichen  Bestimmungen,  besteuert,  überdies  auch
die  gesetzliche  Grundsteuer  von  dem  im  Fürstenthum  Reuß  j.  L.  gelegenen,  zur  Bahn
gehörigen  Grundeigenthume  erhoben.  Für  Ermittelung  des  oben  gedachten  Reinertrages
werden  die  von  der  Königlich  Sächsischen  Staatseisenbahnverwaltung  für  die  einzelnen
Linien  des  Königlichen  Staatseisenbahnnetzes  jährlich  aufzustellenden  Rentabilitätsberech—

nungen  maßgebend  sein.
Artikel  XII.

Der  unter  dem  27.  Mai  1863  zwischen  Seiner  Hoheit  dem  Herzog  von  Sachsen—
Altenburg  und  Seiner  Durchlaucht  dem  regierenden  Fürsten  Reuß  j.  L.  über  die  Her—
stellung  einer  von  Gera  ab  über  Ronneburg  und  Schmölln  an  die  Sächsisch-Baierische
Staatseisenbahn  führenden  und  in  letztere  einmündenden  Eisenbahn  abgeschlossene  Staats—
vertrag  wird  hierdurch  aufgehoben.  Desgleichen  tritt  die  der  vormaligen  Eisenbahn—
gesellschaft  Gößnitz-Gera  von  Seiner  Hoheit  dem  Herzoge  von  Sachsen-Altenburg  unter
dem  13.  Juli  1863  und  von  Seiner  Durchlaucht  dem  Fürsten  Reuß  j.  L.  unter  dem
15.  Juli  1863  ertheilte  Concession  außer  Kraft.

Artikel  XIII.
Die  landesherrliche  Ratifikation  dieses
Vertrages

soll  baldthunlichst  herbeigeführt  und  die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  im
Correspondenzwege  bewirkt  werden.

Dresden,
So  geschehen  Altenburg,  den  27.  Juli  1885.
Gera,
Ewald  Alerander  Hoffmann.
Karl  Theodor  Sonnenkalb.
Walther  Engelhardt.

 

Druck  und  Verlag  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne,  Dresden.