Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

— 55 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
6. Stück vom Jahre 1885. 
  
  
  
Altersrentenbank-Verwaltung betr. S. 55. — Nr. 25. Bekanntmachung, eine Erweiterung der Befug- 
nisse des Aichamtes zu Döbeln betr. S. 56. — Nr. 26. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum 
zur Erbauung der Geithain-Lausigk-Leipziger Eisenbahn betr. S. 56. — Nr. 27. Decret wegen Bestätigung 
der Quartierleistungs-Ordnung für den Stadtbezirk Bischofswerda. S. 58. — Nr. 28. Verordnung, die 
Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Niederhermsdorf= bez. Potschappel-Wilsdruffer Eisenbahn betr. 
S. 59. — Nr. 29. Verordnung, die Winkelschriftsteller und die Winkelagenten betr. S. 60. 
Nr. 24. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und Alters- 
rentenbank-Verwaltung betreffend; 
vom 1. Juli 1885. 
SeE Königliche Majestät haben den Wirklichen Geheimen Rath Schmaltz auf sein An- 
suchen der Mitgliedschaft bei der Landrenten-, Landeskulturrenten- und Altersrentenbank- 
Verwaltung zu entheben, in dessen Folge aber der Letzteren den Abtheilungsdirector im 
Ministerium des Innern, Geheimen Rath von Einsiedel, als Kommissar zuzuordnen 
Allergnädigst geruht. 
Es wird daher Solches und daß die genannte Behörde von jetzt an aus folgenden 
Mitgliedern, nämlich dem 
Abtheilungsdirector im Finanz-Ministerium, Geheimen Rath Meusel, 
Abtheilungsdirector im Ministerium des Innern, Geheimen Rath von Ein- 
siedel und 
Finanzoberbuchhalter, Finanzrath Nagel 
besteht, andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 1. Juli 1885. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. Diebel. 
Ausgegeben zu Dresden den 7. August 1885. 11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.