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Nr. 60. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Frohburg betreffend;
vom 9. October 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe
zu Frohburg beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren
unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 300 A zum Zwecke der Aufnahme
einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von
Ein Hundert und Fünf Tausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 9. October 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Münckner.
Nr. 61. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Lausigk betreffend;
vom 9. October 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe
zu Lausigk beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren
unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 500 A zum Zwecke der Aufnahme
einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von
Zwei Hundert Fünfzig Tausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040