Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Nr. 60. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Frohburg betreffend; 
vom 9. October 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe 
zu Frohburg beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren 
unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 300 A zum Zwecke der Aufnahme 
einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Ein Hundert und Fünf Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 9. October 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
  
  
Nr. 61. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Lausigk betreffend; 
vom 9. October 1886. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe 
zu Lausigk beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren 
unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 500 A zum Zwecke der Aufnahme 
einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Zwei Hundert Fünfzig Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040
	        
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