Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

S — . 
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
  
328 
—- — 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben vor- 
behalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu 
richten sind, wenn es 
nicht die Behörde selbst 
ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
VI. Justizministerium. 
Tandgerichte, Staatsanwaltschaften bei den 
Landgerichten und Amtsgerichte. 
Remunnerirte (d. i. mit Expedientenarbeiten 
betraute) Kopisten, 
Expedienten zweiter Klasse (Gerichtsschrei- 
bergehilfen, Kassen= und Buchführer- 
Assistenten, Registranden= und Listen- 
führer, sowie sonstige Registraturbeamte), 
Gerichtsvollzieher, 
Arresthausinspektoren, 
Gefangen-Oberaufseher, 
Gefangen-Aufseher, 
Wachtmeister, 
Botenmeister, 
Dienergehilfen, einschließlich der Gerichts- 
vollziehergehilfen. 
  
  
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I 
zur Hälfte. 
  
An das Justizministe- 
rium mit Ausnahme der 
Dienergehilfen-Stellen. 
  
  
VII. Finanzministerium. 
1. Staateschulden - Verwaltung. 
Kanzlisten, soweit dieselben nicht unter I 
fallen, 
* Kalkulatoren. 
2. Land-, Landeskultur- und Altersrenten- 
bank -Verwaltung. 
Kanzlisten, 
Hilfskanzlisten, 
FKalkulatoren. 
3. Totterie- Verwaltung. 
Expedienten, 
dAssistenten bei der Darlehnskasse. 
fallen, 
soweit dieselben nicht unter 
  
!% 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Landtagsausschuß zur 
Verwaltung der Staats- 
schulden. 
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
 
	        
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