Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

20. Es folgt ein Extrazug nach. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Außer dem Schlußsignal eine grüne -—- Signal 19 mit der Abänderung, daß 
l Scheibe oben auf dem letzten Wagen oder eine der beiden vorgeschriebenen Laternen 
zu jeder Seite desselben. auch nach hinten grünes Licht zeigt. 
Für einzeln fahrende Lokomotiven ge- 
nügt die Anbringung einer grün leuch- 
* tenden Laterne hinten. 
21. Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung. 
bei Tage: *— 
Eine grüne runde Scheibe vorn an « 
der Lokomotive. 
  
  
  
  
  
  
  
bei Dunkelheit: 
Eine grün leuchtende Laterne über den 
weiß leuchtenden Laternen vorn an der 
Lokomotive. 
    
  
22. Die Telegraphenleitung ist zu revidiren. 
— bei Tage: l bei Dunkelheit: 
— Eine weiße runde Scheibe vorn an Kein besonderes Signal. 
1— 
# !“ der Lokomotive oder an jeder Seite des 
3 Zuhges. 
* ½ 
  
  
  
23. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke revidiren. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein Schaffner schwingt seine Mütze oder einen 1 Ein Schaffner schwingt seine Laterne dem Wärter 
anderen Gegenstand dem Wärter zugewendet. zugewendet. 
IV. Signale des Zugpersonals. 
Die akustischen Signale des Zugpersonals sind zu geben wie folgt: 
a. mit der Dampfpfeife: 
24. Achtung geben (Achtungssignal). Ein mäßig langer Pfiff, 
25. Bremsen anziehen. 
a. mäßig. Ein kurzer Pfiff, 
b. stark. Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander, 
—— —2 — 
26. Bremsen loslassen. Zwei mäßig lange Pfiffe schnell hintereinander, 
  
1886. 8
	        
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