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a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der
betreffenden Gesetze und Verordnungen.
Namentlich ist dies geschehen:
1. wegen der Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden durch die der ständischen Schrift vom 2. December 1885 entsprechende Bekannt-
machung vom 12. December 1885,
2. wegen der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1886
durch das Gesetz vom 12. December 1885,
3. wegen eines Nachtrags zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1884 und 1885
vom 26. März 1884 durch das Gesetz vom 31. December 1885,
4. wegen der in Folge von Milzbrand zu gewährenden Entschädigung durch das
Gesetz vom 17. März 1886;
b) durch besonderes Deeret, in welchem Unsere Entschließungen
auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits
ergangen:
in Betreff des Staatshaushalts-Etats auf die Jahre 1886 und 1887 nebst Nachträgen
durch das Decret vom 27. März 1886, in dessen Gemäßheit das mit den getreuen
Ständen vereinbarte Finanzgesetz auf die gedachten beiden Jahre unverweilt erlassen
werden wird;
ec) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge:
1. wegen des Ankaufs von fünf Freiberger Gruben,
2. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1882 und 1883,
3. wegen des Standes der Altersrentenbank,
4. wegen der mittels des Decrets vom 10. November 1885 in Bezug auf den
Domainenfonds und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsguts während der Jahre
1883 und 1884 gegebenen Nachweisungen,
5. wegen eventueller Ermächtigung der Staatsregierung zu provisorischem Erlaß
einer Verordnung über die Heranziehung der Militärpersonen zu Gemeindeabgaben,
6. wegen des den Neubauplan für das militärfiscalische Areal in Dresden betreffen-
den Decrets vom 9. Februar 1886.
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unferer
Entschließung noch bedarf:
Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Publikation gelangen:
1. das Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Landes-Immobiliar-
Brandversicherungsanstalt vom 25. August 1876 betreffend,