Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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planmäßig vom Jahre 1893 ab bis mit dem Jahre 1902 auszuloosenden Schuldscheinen 
in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der 
vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung 
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 25. Juli 1887. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
Böttcher. v. Thümmel. 
Lippmann. 
  
Nr. 37. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Schneeberg betreffend; 
vom 30. Juli 1887. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Schneeberg unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in 200 Ab— 
schnitten Lit. A à 1000 Mark und in 200 Abschnitten Lit. B à 500 Mark zum 
Zwecke der Aufnahme einer mit 3 ½ vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen 
Anleihe von 
Drei Hundert Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach § 1040 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 30. Juli 1887. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Frhr. v. Könneritz. 
v. Charpentier. 
Münckner.
	        
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