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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1887.
Inhalt: Nr. 13. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft „Weißthaler Actien-Spinnerei“ zu
Weißthal-Kockisch betr. S. 19. — Nr. 14. Bekanntmachung, die Neuaufstellung der Landwehr-Bezirks-
Eintheilung des XII. (Königlich Sächsischen) Armee-Korps betr. S. 20.
Nr. 13. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Weißthaler Actien-Spinnerei“
zu Weißthal-Kockisch betreffend;
vom 9. März 1887.
Nachdem der Actiengesellschaft „Weißthaler Actien-Spinnerei“ zu Weißthal-Kockisch
behufs Aufnahme einer Anleihe von
Fünf Hundert Tausend Mark
(500 000 M)
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit Vier und ein halb vom Hundert zu
verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1890 ab in 27 Jahren auszuloosenden Schuld-
scheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach
Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte
Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Dresden, den 9. März 1887.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Fromm.
Ausgegeben zu Dresden den 30. März 1887. 6