Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1888.
Inhalt: Nr. 1. Verordnung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.
S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre
1888 betr. S. 2. — Nr. 3. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der
Löbau-Zittauer Staatseisenbahn betr. S. 3. — Nr. 4. Nachtrag zu den Ausführungsvorschriften vom
26. September 1885 über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung. S. 4.
Nr. 1. Verordnung,
die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen
betreffend:
vom 21. December 1887.
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, die mittelst Bekanntmachung im Centralblatte
vom 13. Juli 1879 getroffenen, durch Verordnung der unterzeichneten Ministerien
vom 16. September 1879 (G.= u. V.-Bl. S. 381) für das Königreich Sachsen
besonders bekannt gemachten Bestimmungen über die Verladung von Thieren auf den
Eisenbahnen in nachstehender Weise zu ergänzen, so wird im Anschlusse an die Bekannt-
machung in Nr. 48 des Centralblattes vom 2. December dieses Jahres in Kraft der
Verordnung Nachstehendes hierdurch bekannt gemacht:
1. An die Stelle von Absatz 3 in § 3 der angezogenen Bestimmungen tritt die
folgende:
Ausgegeben zu Dresden den 28. Januar 1888. 1