Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

— 127 — 
Nr. 50. Bekanntmachung, 
eine Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; 
vom 5. Dezember 1891. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Präsident der Oberrechnungskammer aus der 
1 1. Gruppe in die 10. Gruppe der ll. Klasse der Hofrangordnung versetzt worden, was 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 5. Dezember 1891. 
Gesammtministerium. 
v. Gerber. 
Meister. 
  
Nr. 51. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die zweite Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 7. Dezember 1891. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete zur zweiten Kammer der Ständeversammlung für 
den 4. städtischen Wahlkreis verstorben ist, macht sich eine anderweite Wahl in diesem 
Wahlkreise erforderlich. 
Es wird daher deren Veranstaltung hierdurch angeordnet und als Tag der Ab— 
stimmung 
der 7. Januar 1892 
festgesetzt. 
Zum Wahlkommissar ist 
der Amtshauptmann Le Maistre zu Pirna 
ernannt worden. 
Dresden, am 7. Dezember 1891. 
Ministerium des Innern. 
v. Metsch. Paulig. 
227
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.