Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1892.
Inhalt: Nr. 71. Bekanntmachung, die Ausgabe von Zehntgewährscheinen seiten der Erzgebirgischen Zehnten-
genossenschaft in Zwickau betr. S. 333. — Nr. 72. Verordnung, die Gebührentaxe für Thierärzte betr.
S. 334. — Nr. 73. Verordnung, die Waffenprüfungsanstalt für das Königreich Sachsen betr. S. 340.
— Nr. 74. Verordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul= und Klauenseuche zu ergreifenden
Maßregeln betr. S. 342. — Nr. 75. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung
eines Ueberholungsgleises auf dem Bahnhofe zu Meerane betr. S. 349. — Nr. 76. Verordnung, die
Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Herrnhut-Bernstadter Eisenbahn betr. S. 350.
Nr. 71. Bekanntmachung,
die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen seiten
der Erzgebirgischen Zehntengenossenschaft in Zwickau betreffend;
vom 30. Juli 1892.
Nochdem die Ministerien der Finanzen und des Innern zur Ausgabe von auf den
Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen, durch welche die Erzgebirgische Zehntengenossen-
schaft in Zwickau zu Gewährung gewisser, in Geld zu leistender Kohlenzehnten sich ver-
pflichtet, sowie der zugehörigen Talons und Coupons Genehmigung, soweit solche erfor-
derlich, ertheilt haben, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 3 0. Juli 1892.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: v. Metzsch.
Heymann.
Gersdorf.
Ausgegeben zu Dresden den 10. September 1892. 52