Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
7. Stück vom Jahre 1894. 
  
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Inhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von 
Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag 
betr. S. 129. — Nr. 38. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer im Jahre 1894 
betr. S. 134. — Nr. 39. Bekanntmachung, Regulirung des Bezugs der Zulage für Nichtbenutzung des 
Civilversorgungs-Scheines für Militär-Invaliden bei ihrer Beschäftigung beziehungsweise Anstellung im Kom- 
munaldienst 2c. betr. S. 135. — Nr. 40. Bekanntmachung, eine Anleihe der Kirchengemeinde zu Riesa 
betr. S. 136. — Nr. 41. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für 
Berichtigung des Mandauflusses in der Stadtflur Zittau. S. 136. — Nr. 42. Verordnung, die Ent- 
eignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz betr. S. 137. 
  
  
Nr. 37. Bekanntmachung, 
den zwischen Sachsen und Preußen am 18. November 1892 wegen Her- 
stellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz- 
Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag 
betreffend 
vom 25. April 1894. 
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung 
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz— 
Lindenau, andererseits nach Markranstädt am 18. November 1892 ein Staatsvertrag 
abgeschlossen worden ist, so wird derselbe nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Rati— 
fikation in der Anlage O hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 25. April 1894. 
Die Ministerien der Finanzen, des Innern und der 
auswärtigen Angelegenheiten. 
Für den Minister: 
Meusel. v. Metssch. 
* Schubert. 
Ausgegeben zu Dresden den 9. Juni 1894. 20
	        
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