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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
7. Stück vom Jahre 1894.
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Inhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von
Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag
betr. S. 129. — Nr. 38. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer im Jahre 1894
betr. S. 134. — Nr. 39. Bekanntmachung, Regulirung des Bezugs der Zulage für Nichtbenutzung des
Civilversorgungs-Scheines für Militär-Invaliden bei ihrer Beschäftigung beziehungsweise Anstellung im Kom-
munaldienst 2c. betr. S. 135. — Nr. 40. Bekanntmachung, eine Anleihe der Kirchengemeinde zu Riesa
betr. S. 136. — Nr. 41. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für
Berichtigung des Mandauflusses in der Stadtflur Zittau. S. 136. — Nr. 42. Verordnung, die Ent-
eignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz betr. S. 137.
Nr. 37. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen und Preußen am 18. November 1892 wegen Her-
stellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-
Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag
betreffend
vom 25. April 1894.
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz—
Lindenau, andererseits nach Markranstädt am 18. November 1892 ein Staatsvertrag
abgeschlossen worden ist, so wird derselbe nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Rati—
fikation in der Anlage O hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 25. April 1894.
Die Ministerien der Finanzen, des Innern und der
auswärtigen Angelegenheiten.
Für den Minister:
Meusel. v. Metssch.
* Schubert.
Ausgegeben zu Dresden den 9. Juni 1894. 20