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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1898.
Inhalt · Vr. 11. Bekanntmachung, Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-
betriebsbeamten betr. S. 13. — Nr. 12. Bekanntmachung, die Aufhebung der Verträge zwischen Sochsen
und Großbritannien über den Schutz der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung betr. S. 14.—
Nr. v3. Bekanntmachung, die Feststellung der Beiträge zur Deckung des Bedarfs des Lande kulturrathes
betr. 14. — Nr. 14. Gesetz, die Umwandlung der 4 9P Prioritätsanleihe der vorm. Leipzig-Dresdner
Eisenbahnkompagnie vom Jahre 1872 in eine 3½% Staatsschuld, bez. deren Tilgung betr. S. 15. — Nr. 15.
Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden
unterm 14. dieses Monats erlassenen Bekanntmachung. S. 16.
Nr. 11. Bekanntmachung,
betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisen-
bahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892;
vom 31. Januar 1898.
Noch dem von dem Bundesrathe in der Sitzung vom 24. Juni 1897 auf Grund
der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschluß hat der Schlußsatz unter
C Ziffer 4 der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten vom
5. Juli 1892 (G.= u. V.-Bl. S. 476) folgenden Wortlaut erhalten:
Die Landesaufsichtsbehörden sind ermächtigt, für einzelne Stationen und Bahnstrecken
mit einfachen Verkehrs= und Betriebsverhältnissen eine Abweichung von den vorstehenden
Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten dahin zuzulassen, daß
Bahnpolizeibeamte einer Klasse durch Beamte einer anderen Klasse aushülfsweise vertreten
werden, auch wenn die zur Vertretung heranzuziehenden Beamten zwar die formelle
Befähigung dafür nicht besitzen jedoch zur ordnungsmäßigen Wahrnehmung der ihnen
aus dem anderen Dienstzweige zu übertragenden Geschäfte thatsächlich befähigt sowie mit
den in Frage kommenden örtlichen Verhältnissen vertraut sind.
Dresden, am 31. Januar 1898.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Metzsch. v. Watzdorf.
Wunderlich.
Ausgegeben zu Dresden den 16. März 1898. 3