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das Landbauamt Dresden I
in Dresden die Gebäude der Sammlungen für Kunst und Wissenschaft und die den
Ministerien der Justiz und des Innern unterstellten Gebäude und außerdem den Bezirk
der Amtshauptmannschaft Pirna;
das Landbauamt Dresden II
die zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts und
des Finanz-Ministeriums gehörigen Gebäude und außerdem die Bezirke der Amtshaupt-
mannschaften Dresden-Altstadt und Neustadt, Dippoldiswalde und Freiberg; eine Verschieb-
ung der Vertheilung der in Dresden gelegenen Gebäude zwischen den beiden Dresdner
Landbauämtern wird für den Fall des Bedarfs dem Finanz-Ministerium vorbehalten;
das Landbauamt Leipzig
die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amtshauptmannschaften Leipzig, Borna und
Grimma;
das Landbauamt Plauen i. V.
die Bezirke der Amtshauptmannschaften Plauen, Oelsnitz und Auerbach;
das Landbauamt Zwickau
die Bezirke der Amtshauptmannschaften Zwickau, Glauchau und Schwarzenberg;
das Landbauamt Chemnitz
die Bezirke der Amtshauptmannschaften Chemnitz, Rochlitz, Flöha, Annaberg und
Marienberg;
das Landbauamt Meißen
die Bezirke der Amtshauptmannschaften Meißen, Oschatz, Großenhain und Döbeln;
das Landbauamt Bautzen
die Bezirke der Amtshauptmannschaften Bautzen, Löbau, Zittau und Kamenz.
Dresden, am 22. Mai 1898.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Wunderlich.