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Nr. 34. Bekanntmachung,
das Verzeichniß der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend;
vom 17. Mai 1899.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hiermit ein zweiter
Nachtrag zu dem durch Verordnung vom 8. Oktober 1895 (G.- u. V.xç Bl. S. 109flg.)
veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staats—
dienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 17. Mai 1899.
Die sämmtlichen Minifterien und die Generaldirektion
der Königlichen Sammlungen.
Schurig. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Seydewitz.
v. Watzdorfs.
Meister.
Zweiter Nachtlrag
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen.
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III. Ministerium des Innern.
Zwischen Ziffer 7 und 8 des Verzeichnisses — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 113 — ist einzuschalten:
Baugewerkenschule mit Liefbauschule in 1r 1
Bittau. » !
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Expedient. · abwechselnd. Ministerium des
I Innern.