Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Anlage: 
Vordrucke 
für die bei den Akten bleibenden Entwürfe zu den Zeugnissen. (Die Zeugnisse selbst sind 
ohne Zwischendrucke ganz zu schreiben.) 
Herr (bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu 
unterstreichen, gegebenen Falles Doktortiteelllee / 
Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Vatereß , geboren den 
....... 18..zu(beieinemkleinerenOrteauchAngabedesBezirkD....., 
(AngabederKonfeffionbezw.Religion)......... , bestand die Reifeprüfung zu 
(Ostern oder Michaelltllsn 1 anauf de (Bezeichnung der Anstalt) 
...... in........undftudierte(Studienfach).....von...... 
bis....... in (Angabe der Universitäten bezw. Hochschulen und der Aufenthalts- 
dauer bei jeder einzelnen, gegebenen Falles auch des Ortes und der Zeit der Promotion). 
(Seiner militärischen Dienstpflicht genügte er doon 1. bis 
Q 1.. in [Ortt....) 
Auf die Meldung vo. kten 1 zzur Prüfung für das 
Lehramt an häöheren Schulen zugelassen, erhielt er zu schriftlicher Bearbeitung die 
(Als Ersatz für die zweite Hausarbeit wurde eine von ihm verfaßte Druckschrift 
angenommen, betitelltltlt ) 
Der mündlichen Prüfung unterzog er sich am (Angabe der Prüfungstage) ... ... 
Herr (Name des Kandidaten) ... . ... hat die Prüfung für das Lehramt an 
höheren Schulen bestanden, und zwar ist ihm nach dem gesamten Ergebnis der schrift- 
lichen und mündlichen Prüfung das Zeugnis 
(Genügend, Gut oder Mit Auszeichnung bestanden 
zuerkannt worden; er besitzt die Lehrbefähigung in (Angabe der Lehrfächerrr 
für die erste Stufe und in (Angabe der Lehrfächerrr) für die zweite Stufe. 
Die Lehrprobe hater . bestanden. 
Bezüglich der Meldung zur Ableistung des Probejahres wird auf die Prüfungs- 
ordnung für das höhere Schulamt 0vo . . . 1. verwiesen. 
(Sitz der Prüfungskommission), den r3en 11 
Königliche Wissenschaftliche Prüfungskommission. 
(Siegel.) 
(Unterschriften des Vorsitzenden der Kommission und der Mitglieder des betreffenden 
Prüfungsausschusses.) 
  
1899. 22
	        
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