Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

  
Tag der Besetzung. 
—* 
r—□— 
  
  
  
Name des Angestellten und ob 
Militär= oder Civilanwärter. 
Zeitherige Dienststellung. 
  
Bemerkungen. 
10. 
  
  
  
  
In dieser Spalte ist alles das 
anzugeben, was etwa gegenüber 
dem Inhalte der übrigen Spalten 
zur Rechtfertigung des Verfah- 
rens noch erforderlich ist, nament- 
lich ist ersichtlich zu machen, wie 
viel Bewerbungen von Militär- 
anwärtern für die betreffende 
Stelle vorgelegen haben oder 
nach Ausschreibung in der Va- 
kanzenliste eingegangen sind bez. 
aus welchen Gründen etwa ein 
solcher nicht hat berücksichtigt 
werden können. 
Ebenso ist anzugeben, wenn 
eine Abweichung von der Reihen- 
folge in der Bewerberliste — Er- 
läuterungen VII zu § 11 Ab- 
satz 2 — aus dienstlichen Rück- 
sichten bedingt gewesen ist.
	        
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