Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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83. Die Vorschriften dieser mit Gesetzeskraft versehenen Verordnung treten sofort 
mit deren Bekanntmachung in Kraft. 
# 4. Von der Eisenbahnanlage werden nach Maßgabe der genehmigten Enteignungs- 
pläne zunächst die Fluren von 
Obermylau, 
Netzschkau, 
Mylau, 
Rotschau, 
Lambzig, 
Lauschgrün und 
Schneidenbach 
betroffen. 
Dresden, am 26. März 1901. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. Eistrr 
  
  
  
  
Nr. 18. Bekanntmachung, 
das Verzeichniß der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; 
vom 1. April 1901. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird aus Anlaß mehrfach 
eingetretener Veränderungen ein dritter Nachtrag zu dem durch Verordnung vom 8. Ok- 
tober 1895 (G.= u. V.-Bl. S. 109 flg.) veröffentlichten Verzeichnisse der den Militär- 
anwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen hiermit zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 1. April 1901. 
Die sämmtlichen Ministerien und die Generaldirektion 
der Königlichen Sammlungen. 
Schurig. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Sepdewitz. 
v. Watzdorf. Mester.
	        
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