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Nr. 17. Verordnung
über die höhere wissenschaftliche Ausbildung der Volksschullehrerinnen;
vom 10. April 1906.
Die Verordnung, die Zulassung von Volksschullehrern zum Besuche der Universität behufs
der Erlangung einer höheren Berufsbildung betreffend, vom 30. September 189 8 (G.= u.
V.-Bl. S. 237) leidet künftighin auch auf Lehrerinnen Anwendung.
Die Verordnung, die höhere wissenschaftliche Ausbildung der Volksschullehrerinnen
betreffend, vom 12. Februar 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 34) wird aufgehoben. Die auf
Grund dieser Verordnung bis jetzt in sachgemäßer Weise verbrachte Hörerinnenzeit wird
auch fernerhin auf die Studienzeit angerechnet, welche die durch Bekanntmachung vom
8. September 1899 (G. u. V.-Bl. S. 423) veröffentlichte Ordnung der pädagogischen
Prüfung an der Universität Leipzig in § 4 vorschreibt.
Dresden, den 1 0. April 1906.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
von Schlieben.
Mönch.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.