Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

—  63  —

Nr.  17.  Verordnung
über  die  höhere  wissenschaftliche  Ausbildung  der  Volksschullehrerinnen;
vom  10.  April  1906.

Die  Verordnung,  die  Zulassung  von  Volksschullehrern  zum  Besuche  der  Universität  behufs
der  Erlangung  einer  höheren  Berufsbildung  betreffend,  vom  30.  September  189  8  (G.=  u.
V.-Bl.  S.  237)  leidet  künftighin  auch  auf  Lehrerinnen  Anwendung.

Die  Verordnung,  die  höhere  wissenschaftliche  Ausbildung  der  Volksschullehrerinnen
betreffend,  vom  12.  Februar  1902  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  34)  wird  aufgehoben.  Die  auf
Grund  dieser  Verordnung  bis  jetzt  in  sachgemäßer  Weise  verbrachte  Hörerinnenzeit  wird
auch  fernerhin  auf  die  Studienzeit  angerechnet,  welche  die  durch  Bekanntmachung  vom
8.  September  1899  (G.  u.  V.-Bl.  S.  423)  veröffentlichte  Ordnung  der  pädagogischen
Prüfung  an  der  Universität  Leipzig  in  §  4  vorschreibt.

Dresden,  den  1  0.  April  1906.

Ministerium  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts.

von  Schlieben.
Mönch.

 

Druck  und  Verlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  &  Söhne  in  Dresden.