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Gornsdorf,
Günsdorf,
Hormersdorf mit dem Ortsteile Neue Welt und der Gifthütte,
Kühnhaide,
Lenkersdorf,
Meinersdorf,
Niederzwönitz mit Haselmühle, Wirtshaus Jägerhaus und Bad Guter Brunnen,
Thalheim mit Gasthaus Eisenhammer, Flachsspinnerei, Wirtshaus Tabakstanne
und dem ehemaligen Berggebäude Wille Gottes,
Zwönitz.
Die gesamte Gerichtsbarkeit über den selbständigen Gutsbezirk Stollberger Forstrevier
(Staatsforstrevier Stollberg) verbleibt bei dem Amtsgerichte Stollberg, und das Grund-
buch über dieses Forstrevier wird bei dem Amtsgerichte Stollberg auch insoweit fortgeführt,
als es Flurstücke umfaßt, welche nicht zu dem selbständigen Gutsbezirke Stollberger Forst-
revier gehören und deshalb hinsichtlich der sonstigen Gerichtsbarkeit unter das Amtsgericht
Zwönitz fallen.
3.
Die bis zum 30. November 1907 bei dem Amtsgerichte Stollberg anhängig ge—
wordenen streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen, die, wenn das Amtsgericht Zwönitz
schon vor diesem Zeitpunkt in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem anhängig zu machen
gewesen wären, sind vom 1. Dezember 1907 an bei dem Amtsgerichte Zwönitz fortzustellen.
Jedoch verbleibt dem Amtsgerichte Stollberg die Vollstreckung von Freiheitsstrafen jeder
Art, die in den auf das Amtsgericht Zwönitz übergehenden Sachen auferlegt und bis zum
30. November 1907 angetreten worden sind.
4.
Das Amtsgericht Zwönitz wird dem Landgerichte Chemnitz zugewiesen.
Dresden, den 26. Juni 1907.
Ministerium der Justiz.
Dr. v. Otto.
Stock.