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Nr. 53. Verordnung
zur Ausführung des Schlachtviehversicherungsgesetzes
vom 2. Juni 1898/24. April 1906;
vom 12. August 1907.
8 10 Absatz 9 der Ausführungsverordnung zum Schlachtviehversicherungsgesetze vom
2. November 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 364) erhält folgende Fassung:
Für die Abschätzung der Verluste bei der Beanstandung einzelner Fleischteile
tritt, dafern der Besitzer auf die Schätzung durch den Ortsschätzungsausschuß
verzichtet, ein vereinfachtes Verfahren in der Weise ein, daß ein Vertreter der
Gemeindebehörde allein oder in Gemeinschaft mit dem Tierarzte oder Fleisch-
beschauer die Gewichts= und Wertbestimmungen vornimmt und die Nachweise zur
Begründung des Anspruchs prüft.
Diese Abänderung tritt sofort in Kraft.
Dresden, am 12. August 1907.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Merz.
Dutschmann.
Nr. 54. Verordnung,
die Verleihung des Enteignungsrechtes zur Herstellung eines Truppen-
übungsplatzes nördlich von Königsbrück;
vom 17. August 1907.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund von §§ 1 und 2 des Cnteignungs-
gesetzes vom 24. Juni 1902 (G. u. V.-Bl. S. 153) dem Reichsfiskus zur Herstellung
eines Truppenübungsplatzes nördlich von Königsbrück in Gemäßheit des von dem Kriegs-
ministerium genehmigten Planes in Ansehung der Flurstücke 224, 228, 229, 232,
233, 233a, 233b, 3643, 364b, 367 des Flurbuchs für Steinborn, 427 des Flur-
buchs für Weißbach, 184, 187 des Flurbuchs für Schmorkau, 90, 93c des Flurbuchs