Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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bergischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit den Stellen des Lazarettverwaltungs-Inspektors 
und des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte. 
9. Invalidenhäufser: 
Rendant Soweit die Rendantenstelle nicht mit einem verabschiedeten Offizier be- 
J setzt wird, werden beide Beamte aus der Zahl der angestellten Gar- 
Inspektor nisonverwaltungs= oder der Lazarettverwaltungsbeamten entnommen. 
10. Kadettenanstalten: 
Rendanten, 
Sekretär, 
Registrator und Journalist, 
Kassensekretäre, 
Kassenkontrolleur, 
Hausinspektoren. 
11. Kriegsakademie: 
Rendant, 
Hausinspektor und Kassenkontrolleur, 
Registrator. 
12. Cazarette: 
Lazarettverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren, 
Lazarettverwaltungs-Inspektoren, 
Lazarettinspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte 
Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren den Zahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der König- 
lich Württembergischen Militärverwaltung siehe die Anmerkung zu 8. 
13. Kaiser Wilhelms - Akademie für das militärärztliche Bildungewesen: 
Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem verabschiedeten Offizier oder mit 
einem sachkundigen Militärverwaltungsbeamten besetzt. 
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und als Hausinspektor. Diese Beamten 
werden aus der Zahl der angestellten Lazarettverwaltungsbeamten entnommen. 
14. Sberkriegsgerichte, Kriegsgerichte: 
Militärgerichtsschreiber, 
Militärgerichtsschreibergehilfen. 
15. Militärknabenerziehungsanstalt in Annaburg und Loldatenknabenerziehungsanstalt in 
Kleinstruppen: 
Rendant, 
Inspektoren, 
Sekretär, 
Musiklehrer.
	        
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