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Materialienverwalter beim Lotsenkommando an der Jade,
Drucker beim Reichs-Marineamte,
Drucker beim Admiralstabe der Marine,
Drucker bei der deutschen Seewarte.
V. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung.
a) Mittlere Beamte.
Kontrolleur beim Post-Zeitungsamt in Berlin,
Kassier beim Post-Zeitungsamt in Berlin, Ü zur Hälfte,)
Ober-Postkassenkassiere "
Bureau= und Rechnungsbeamte I. Klasse und Ober-Postkassenbuchhalter,
Ober-Postsekretäre und Ober-Telegraphensekretäre,
Vorsteher von Postämtern II. Klasse, zur Hälfte,
Postsekretäre und Telegraphensekretäre,
Bureau= und Rechnungsbeamte II. Klasse
Ober-Postassistenten und Ober-Telegraphen=
assistenten, Postassistenten und Telegraphen- 1
assistenten sowie Vorsteher von Postämtern
III. Klasse
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zur Hälfte mit Ausschluß derjenigen
Stellen, für welche Militäranwärter
nicht geeignet sind.)
b) Unterbeamte.
1. Postpackmeister, Postschaffner bei den Ober-Postdirektionen und den
Ober-Postkassen sowie im Paketbestellungs= und im Postbegleitungs- l
dienst, Unterbeamte in gehobenen Dienststellen im Postbegleitungs-
dienste,
2. Unterbeamte im Landbestell= und Botenpostdienste (Landbriefträger)
3. Briefträger sowie Postschaffner im innern Dienste bei den Post- und! mindestens
Telegraphenämtern, Unterbeamte in gehobenen Dienststellen im Brief-! zu zwei
träger= und im inneren Dienste 6 Dritteln.“)
*) Die Stellen unter 1 bis 7 sind nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung von Beamten
zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits angehören.
Die Stellen der Gruppe 8 werden mit geeigneten Beamten der Gruppe 9 besetzt.
*“) Die Zahl der vorweg auszuscheidenden, den Militäranwärtern nicht zugänglichen Stellen der
Gruppe 9 ist auf ein Siebentel der Gesamtstellenzahl festgesetzt.
*“) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder
der Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits
angehören.
4) Die Stellen für Unterbeamte in gehobenen Dienststellen sind nur im Wege des Aufrückens oder der
Beförderung von Unterbeamten zu erreichen, die der Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung bereits an-
gehören.
1807. 35
sämtlich)