Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Muster II. 
Anstellungsschein für den Anterbeamtendienst. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil ufw.) ist gegenwärtiger Anstellungsschein 
nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und die 
Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörig- 
keit er seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäranwärtern und 
den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamtenstellen nach Maßgabe 
der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
(Behörde, welche über die Gewährung des 
(Stempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
*) Der Anstellungsschein ist in Form eines Buches — wie die Militärpässe — anzulegen und erhält einen 
Umschlag von gelber Farbe. Die Vorderseite des Umschlags ist mit einem großen Reichsadler zu versehen. Dem 
Anstellungsscheine werden Nachrichten über den Bezug der Rente und über die Anstellung seiner Inhaber im Zivil- 
dienste vorgedruckt.
	        
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