Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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mit der Kriegsdekoration verliehen, so erhält er das Ordenszeichen mit zwei hinter dem 
Mittelschilde befestigten gekreuzten Schwertern. Der letzte Satz des Nachtrages vom 
18. Januar 1901 wird aufgehoben. 
4. 
Wer das Allgemeine Ehrenzeichen oder das Ehrenkreuz schon besitzt, gibt, wenn ihm 
das Ehrenkreuz mit der Krone oder mit der Kriegsdekoration oder mit beiden Auszeich— 
nungen zugleich verliehen wird, das vorher empfangene Ordenskreuz zurück. Dies gilt auch, 
wenn dem Inhaber des mit der Kriegsdekoration verliehenen Ehrenkreuzes nachmals das 
Ehrenkreuz mit der Krone und mit der Kriegsdekoration verliehen wird. 
Dresden, am 18. Oktober 1907. 
Friedrich August. 
Dr. Viktor Alerander von Otto, 
Ordenskanzler. 
  
Richard von Baumann, 
Ordenssekretär. 
  
Nr. 76. Verordnung 
zur Ausführung des Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Denutschen 
Reiche und Österreich- Ungarn vom 25. Januar 1905; 
vom 25. Oktober 1907. 
Nachdem aus Teilen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kaaden in Böhmen eine neue 
Bezirkshauptmannschaft zu Preßnitz errichtet worden ist, ist in § 8 Absatz 4 der Ver- 
ordnung, die Ausführung des Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche 
und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 betreffend, vom 26. Februar 1906 
(G.= u. V.-Bl. S. 11) statt „Kaaden“ zu setzen: „Preßnitz“. 
Dresden, am 25. Oktober 1907. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Dr. v. Rüger. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Dutschmann.
	        
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