Nr. 5. Bekanntmachung,
die Erweiterung der Befugnisse des Staatseichamtes zu Bautzen
betreffend;
vom 17. Januar 1907.
In Anschlusse an die Bekanntmachung vom 3. März 1873, die bestehenden Eichämter
und deren Einrichtung für verschiedene Zweige der Eichungsgeschäfte betreffend (G.= u.
V.-Bl. S. 225), wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Befugnisse des
Staatseichamtes zu Bautzen (Ordnungszahl 2.) auf
" das Eichen von selbsttätigen Registrierwagen
erstreckt worden sind.
Dresden, den 17. Januar 1907.
Ministerium des Innern.
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Klopfleisch.
Nr. 6. Verordnung,
die Abänderung der Verordnung über die Festsetzung der Hauptmarktorte
für die Lieferungsverbände, die Veröffentlichung der ermittelten Durch-
schnittspreise für Pferdefutter und das Liquidationsverfahren über die
Vergütung des letzteren betreffend;
vom 21. Januar 1907.
Auf Grund des Gesetzes, das Ausscheiden der Stadtgemeinden Plauen und Zwickau
aus den gleichnamigen Bezirksverbänden betreffend, vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl.
S. 90) und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 22. November 1906
(G.= u. V.-Bl. S. 380) erleidet die Verordnung über die Festsetzung der Hauptmarktorte
für die Lieferungsverbände usw. vom 16. Mai 1904 (G. u. V.-Bl. S. 177) folgende
Anderung:
An Stelle der letzten 5 Zeilen der Ziffer 1 auf Seite 178 des Gesetz= und
Verordnungsblattes vom Jahre 1904 ist zu setzen: