Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

Nr. 5. Bekanntmachung, 
die Erweiterung der Befugnisse des Staatseichamtes zu Bautzen 
betreffend; 
vom 17. Januar 1907. 
In Anschlusse an die Bekanntmachung vom 3. März 1873, die bestehenden Eichämter 
und deren Einrichtung für verschiedene Zweige der Eichungsgeschäfte betreffend (G.= u. 
V.-Bl. S. 225), wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Befugnisse des 
Staatseichamtes zu Bautzen (Ordnungszahl 2.) auf 
" das Eichen von selbsttätigen Registrierwagen 
erstreckt worden sind. 
Dresden, den 17. Januar 1907. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Klopfleisch. 
Nr. 6. Verordnung, 
die Abänderung der Verordnung über die Festsetzung der Hauptmarktorte 
für die Lieferungsverbände, die Veröffentlichung der ermittelten Durch- 
schnittspreise für Pferdefutter und das Liquidationsverfahren über die 
Vergütung des letzteren betreffend; 
vom 21. Januar 1907. 
Auf Grund des Gesetzes, das Ausscheiden der Stadtgemeinden Plauen und Zwickau 
aus den gleichnamigen Bezirksverbänden betreffend, vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. 
S. 90) und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 22. November 1906 
(G.= u. V.-Bl. S. 380) erleidet die Verordnung über die Festsetzung der Hauptmarktorte 
für die Lieferungsverbände usw. vom 16. Mai 1904 (G. u. V.-Bl. S. 177) folgende 
Anderung: 
An Stelle der letzten 5 Zeilen der Ziffer 1 auf Seite 178 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1904 ist zu setzen:
	        
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