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Zwickau für den Lieferungsverband der Stadt Zwickau,
der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg,
— Zwickau, in der Kreishaupt-
Plauen für den Lieferungsverband der Stadt Plauen, mannschaft
der Amtshauptmannschaft Auerbach, Zwickau.
O7 — Olsnitz,
O Plauen
Im letzten Satze auf Seite 179 sind die Worte „und Chemnitz“ durch die Worte
„Chemnitz, Plauen und Zwickau“ zu ersetzen.
Dresden, den 21. Januar 1907.
Kriegsministerium. Ministerium des Innern.
Frhr. v. Hausen. Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Günther.
Nr. 7. Verordnung,
die Abgabe von Arzneimitteln betreffend;
vom 18. Januar 1907.
Auf Grund der Bestimmung in 87, Ziffer 1 der Verordnung, die Abgabe stark wirken—
der Arzneimittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Stand—
gefäße in den Apotheken betreffend, vom 5. Juni 1896 (G.= u. V.-Bl. S. 103) wird
hierdurch verordnet, was folgt:
Hombopathische Zubereitungen in Verdünnungen oder Verreibungen, welche
über die dritte Dezimalpotenz hinausgehen, werden von den Vorschriften der 8§ 1
bis 5 der bezeichneten Verordnung vom 5. Juni 1896 ausgenommen.
Dresden, den 1 8. Jannar 1907.
Ministerium des Innern.
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Dietze.
Druck und Verlag der Konigl. Hosbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.