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c) auf Bergwerke und solche unterirdisch betriebene Brüche und Gruben, die nach der
Verordnung, die Aufsicht über unterirdisch betriebene Brüche und Gruben betreffend,
vom 12. Mai 1900 (G.= u. V.-Bl. S. 256 flg.) der betriebspolizeilichen Aufsicht
des Bergamtes unterstehen,
d) auf landwirtschaftliche Brennereien.
§ 43. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Januar 1908 in Kraft.
Dresden, den 29. November 1907.
Ministerium des Innern.
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. Papst.
Nr. 81. Bekanntmachung,
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der
Staatsschulden betreffend;
vom 5. Dezember 1907.
Nach der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses
zu Verwaltung der Staatsschulden ist dieser in folgender Weise zusammengesetzt.
Es sind gewählt worden:
a) aus der ersten Kammer
als Mitglieder: als Stellvertreter:
der Oberbürgermeister, Geheime Finanzrat der Rittergutsbesitzer, Stadtrat von Tre-
a. D. Beutler in Dresden, bra-Lindenau in Neustädtel,
der Rittergutsbesitzer Dr. von Wächter der Kammerherr Graf von Rex auf Ze-
auf Röckhnitz, hista,
der Oberbürgermeister Dr. jur. Kaeubler der Oberbürgermeister Keil in Zwickan;
in Bautzen;
b) aus der zweiten Kammer
als Mitglieder: als Stellvertreter:
der vorsitzende Direktor des Landwirtschaft= der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer,
lichen Kreditvereins im Königreiche Geheime Hofrat Opitz auf Treuen obe-
Sachsen, Geheime Rat Dr. jur. Meh- ren Teils,
nert auf Medingen,
der Rechtsanwalt, Geheime Justizrat Dr. der Rittergutsbesitzer, Geheime Okonomierat
jur. Schill in Leipzig; Hähnel auf Kuppritz bei Pommritz.