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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1907.
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Inhalt: Nr. 11. — — die Ergänzung des Gebübrenverseichnises zum Kostengesege vom 30 April 1906
betr. S. 13.
Nr. 11. Verordnung,
die Ergänzung des Gebührenverzeichnisses zum Kostengesetze
vom 30. April 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 113) betreffend;
vom 26. Januar 1907.
Auf Grund der dem Ministerium des Innern durch 8 26 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend
die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Behörden der inneren
Verwaltung und von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Ein-
richtungen, vom 30. April 1906 erteilten Ermächtigung wird das diesem Gesetze
beigefügte Gebührenverzeichnis wie folgt abgeändert und ergänzt:
A. Aus Anlaß des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 29. Mai 1906
(G.= u. V.-Bl. S. 189).
Gebühren.
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- böchtt-
Betrag.
4 „" bis 4 4
213. Feuerbestattung.
a) Entschließung wegen Genehmigung zur Errichtung und Ingebrauchnahme einer
Leichenverbrennungsanlage nach § 2 des Gesetzes 10 — 300 —
b) Entschließung wegen Genehmigung zur Vornahme der Feuerbetattung nach *7# 5 *
des Gesetzes 5 — 50 —
J0) Entschließung wegen Genehmigung zur Berbrinaung einer Leiche zum zwert der
Feuerbestattung außerhalb Sachsens nach § 9 des Gesetze 5 — 50 —
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Ausgegeben n zu Dresden den 6. März 1907.