Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

(Vom 3. Juni 1904.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Z Verwaltungs- SVundesstaat 
Armee= JInfanterie- . (im Königreiche Preußen, 
korps brigade Landwehrbezirke (bezw. Aushebungs-) Bayern und Sachsen auch 
bezirke Provinz, bezw. Reg.-Bezirk) 
1 
1. Be= Frankfurt a. O. 
r zirk.'“ Cüstrin. 
2. Be- Landsberg a. W. 
zirk.) Woldenberg. 
1. Be- Calau. 
zirk. "')Cottbus. 
10. 
2. Be- Crossen. 
zirk.“.), Guben. 
z1. BVe. Potsdam. .. 
spkskoss In der Verwaltungseintei- 
II. 11. zirk. JNFüterbog. lung tritt eine Anderung 
; Brandenburg a. H. nicht ein. 
1. Be-Ruppin. 
irk. renzlau. 
12. Prenz 
m Be- 
zirk.)) Perleberg. 
Berlin 1 Berlin. 
(Landwehr-1 Berlin. 
inspek- III Berlin. 
tion). ) IV Berlin. 
1. Be- Burg b. M. .. 
·« In der Verwaltungseintei- 
IV. 13.|rk. )Masdeburg. lung tritt eine Anderung 
2. Be= Neuhaldensleben. nicht ein. 
zirk. )) tendal. 
  
  
  
  
  
  
  
*) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 9. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
5. Feldartilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
*“) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 10. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
5. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt. 
***) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 11. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
6. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt. 
Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 12. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
6. Feldartilleriebrigade im Frieden unterstellt. 
) Die militärische Kontrolle ist innerhalb der vier Landwehrbezirke Berlin unter Wegfall einer räumlichen 
Abgrenzung nach Waffengattungen usw. organisiert. 
) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 13. Infanteriebrigade, der 2. Bezirk dem Kommandeur der 
7. Kavalleriebrigade im Frieden unterstellt.
	        
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