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Nr. 33. Bekanntmachung,
das Verzeichnis der den Militäranwärtern und den Inhabern des
Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen
Stellen betreffend;
vom 29. März 1909.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hierdurch ein Nach-
trag zu dem mit Verordnung vom 1 1. April 1908 (G.= u. V.-Bl. S. 137) veröffentlichten
Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im
Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Dresden, den 29. März 1909.
Die sämtlichen Ministerien und die
Generaldirektion der Königlichen Sammlungen.
Dr. v. Rüger. Dr. v. Otto. Frhr. v. Hausen. Dr. Beck.
Für den Minister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten:
Merz. v. Stieglitz.
Knüpfer.
Nachtrag
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern und den Inhabern des
Anstellungsscheins im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen
Stellen.
In dem vorbezeichneten Verzeichnisse (G.= u. V.-Bl. 1908 S. 138) sind folgende Er-
gänzungen und Berichtigungen vorzunehmen:
Abschnitt
III. Ministerium des Innern.
Es sind einzuschalten bei den Ziffern
5 hinter Diener „Heizer",
9 hinter Maschinist „Botenmeister",
1909. 41