Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

Vorderseite. 
Laufende Tummer der 
Rückseite. 
  
Wahlkreis. 
Derrn 
Wahblliste: 
  
Unschlag 
  
Dluf Grund von § 20 des Wahlgesetzes vom 5. Mai 1909 werden 
Sie aufgefordert, 
............................... , den 10u 
in der Seit von vormittags 10 Uhr bis nachmittags Uhr 
zur Wahl eines Abgeordneten für die II. Kammer der Ständeversammlung 
zu erscheinen und von Ihrem Wahlrechte Gebrauch zu machen. Der von 
Ihnen abzugebende Stimmzzettel zählt als Stimme 
Ver Wahlvorsteher. 
Diese Karte ist zur Wahl vorzuzeigen. 
 
	        
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