Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

— 699 — 
unter 3 der Verordnung aufgeführten Personen hat die Generalzolldirektion jedesmal die 
Genehmigung des Finanzministeriums einzuholen. 
Dresden, am 27. Dezember 1909. 
Finanzministerium. 
Dr. v. Rüger. 
Zipfel. 
  
Nr. 104. Verordnung, 
enthaltend Abänderungen und Ergänzungen der Verordnung vom 9. Januar 
1894, strom= und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und 
Flößerei auf der Elbe betreffend; 
vom 20. Dezember 1909. 
  
J. 
Die §§ 5 und 8 der Verordnung vom 9. Januar 1894, strom= und schiffahrts- 
polizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend (G.= u. 
V.-Bl. S. 24 flg.) werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: 
85. Jedes inländische Dampfschiff ist, bevor damit öffentliche Fahrten unternommen 
werden dürfen, außer der wegen Erteilung des Schiffspatentes im allgemeinen vor- 
geschriebenen Prüfung der Tüchtigkeit des Fahrzeuges (8 4), sowie der durch die Ver- 
ordnung über die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel vom 10. Dezember 1909 
(G.= u. V-Bl. S. 653 flg.) vorgeschriebenen Untersuchung des Dampfkessels und der Maschine 
einer besonderen Prüfung und einer Probefahrt, und zwar für das gesamte Land durch 
das hierzu beauftragte Elbstromamt zu Dresden mit Zuziehung der Straßen= und Wasser- 
Bauinspektion I zu Dresden und der Gewerbeinspektion Dresden I zu unterwerfen. 
Für die mit anderen Maschinen (Petroleumgas-, Elektrizitäts= usw. Maschinen) be- 
triebenen Schiffe gelten, soweit anwendbar, dieselben Vorschriften. 
88. Alle bereits im Betriebe gewesenen Dampfschiffe, die für eine neue Schiffahrts= 
periode wieder in Dienst gestellt werden sollen, unterliegen, außer den in § 46 der Ver- 
ordnung vom 10. Dezember 1909 (G.= u. V.-Bl. S. 670) hinsichtlich der Dampfkessel 
vorgeschriebenen äußeren und inneren Untersuchungen sowie Wasserdruckproben durch die 
Gewerbeinspektion einer Untersuchung durch die Wasser-Bauinspektion. Es ist deshalb an 
Untersuchung 
b) der mit 
Dampf= oder 
sonstigen 
Maschinen 
betriebenen 
Schiffe 
insbesondere. 
Jortsetzung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.