Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Gesetz-  und  Verordnungoblatt
für  das  Königreich  Sachsen.

2.  Stück  vom  Jahre  1909.

Inhalt:  Nr.  3.  Bekanntmachung,  die  Domkapitel  des  Hochstifts  Meißen  und  des  Kollegiatstifts  Wurzen  betr.
S.  59.  —  Nr.  4.  Bekanntmachung,  die  achte  Auflage  des  Lehrbuches  für  Hebammen  betr.  S.  60.  —
Nr.  5.  Bekanntmachung,  die  Einberufung  einer  außerordentlichen  Landessynode  der  evangelisch-lutherischen
Kirche  betr.  S.  61.  —  Nr.  6.  Bekanntmachung,  die  Eröffnung  des  Betriebes  auf  der  Teilstrecke  Mittweida
  Ladestelle—  Ringethal  der  vollspurigen  Güterbahn  vom  Bahnhofe  Mittweida  nach  dem  Zschopautale  betr.
S.  61.  —  Nr.  7.  Verordnung  zur  Abänderung  der  Verordnung  vom  12.  Februar  1903,  die  Baumeisterprüfungen
  und  den  Baumeistertitel  betr.  S.  62.

 

 

 

Nr.  3.  Bekanntmachung,

die  Domkapitel  des  Hochstifts  Meißen  und  des  Kollegiatstifts  Wurzen
betreffend:.

vom  12.  Januar  1909.

Zur  Nachachtung  der  Beteiligten  wird  über  die  Zusammensetzung  der  Domkapitel  des
Hochstifts  Meißen  und  des  Kollegiatstifts  Wurzen  und  über  den  Geschäftsgang  bei  denselben
folgendes  bekannt  gemacht.

8  1.  Nach  den  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  genehmigten  Statuten  für  das
Domkapitel  des  Hochstifts  Meißen  vom  15.  Dezember  1859  und  des  Kollegiatstifts
Wurzen  vom  15.  März  1899  setzt  sich

1.  das  Domkapitel  zu  Meißen  aus  acht  Mitgliedern:  dem  Propst,  dem  Dechanten,  dem
Senior,  dem  Subsenior  und  vier  weiteren  Domkapitularen;
2.  das  Domkapitel  zu  Wurzen  aus  fünf  Mitgliedern:  dem  Propst,  dem  Dechanten,

dem  Senior  und  Scholastikus,  dem  Subsenior  und  Kustos  und  einem  Domkapitular
zusammen.

8  2.  Was  die  Vertretung  der  Domkapitel  in  Angelegenheiten  des  Hochstifts  beziehentlich

  Kollegiatstifts  anlangt,  so  steht  nach  den  oben  erwähnten  Statuten  zur
1  beim  Domkapitel  zu  Meißen  das  Direktorium  sowohl  bei  kapitularischen  Versammlungen
  als  in  betreff  der  sonstigen  Geschäftsführung  dem  Dechanten  und  bei

 

 

Ausgegeben  zu  Dresden  den  8.  Februar  1909.  9