Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Nr. 64. Verordnung, 
die Teilung der Amtshauptmannschaft Chemnitz und die Errichtung einer 
Amtshauptmannschaft zu Stollberg betreffend; 
vom 20. Juni 1910. 
Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung und nach erfolgter Ständischer Bewilligung 
der erforderlichen Mittel beschlossen worden ist, den amtshauptmannschaftlichen Be— 
zirk Chemnitz zu teilen und eine Amtshauptmannschaft zu Stollberg zu errichten, 
wird zur Ausführung dieser Maßnahme folgendes verordnet: 
J. 
Am 1. Juli dieses Jahres wird im Regierungsbezirke Chemnitz eine sechste 
Amtshauptmannschaft mit dem Sitze in Stollberg errichtet. 
Der Amtshauptmannschaft Stollberg werden von dem bisherigen Bezirke der 
Amtshauptmannschaft Chemnitz die Amtsgerichtsbezirke Stollberg und Zwönitz 
zugeteilt, soviel jedoch den letzteren Amtsgerichtsbezirk anlangt, mit Ausnahme der 
Ortschaften Auerbach, Gornsdorf und Meinersdorf. 
Beim Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz verbleiben die Amtsgerichts— 
bezirke Limbach und Chemnitz — mit Ausnahme der Stadt Chemnitz — sowie 
die im vorstehenden aufgeführten drei Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Zwönitz. 
II. 
Gemäß der Bestimmung in 81 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden 
und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 (G.= u. V.-Bl. S. 284) treten 
an dem unter Ziffer I bezeichneten Tage an Stelle des zeitherigen Bezirksverbandes 
Chemnitz die Bezirksverbände der Amtshauptmannschaft Stollberg und der nach 
Ziffer I anderweit abgegrenzten Amtshauptmannschaft Chemnitz. 
Gleichzeitig erledigt sich das Amt der Mitglieder der Bezirksversammlung und 
des Bezirksausschusses der zeitherigen Amtshauptmannschaft Chemnitz sowie das Amt 
der von der Bezirksversammlung dieser Amtshauptmannschaft in den Kreisausschuß 
der Kreishauptmannschaft Chemnitz gewählten zwei Abgeordneten. 
Wegen der Neuwahl der Bezirksversammlungen ist besondere Verordnung bereits 
ergangen. Die Neuwahl der Bezirksausschüsse und der Abgeordneten zum Kreis- 
ausschusse hat in der Zeit vom 1. bis 15. Juli dieses Jahres zu erfolgen.
	        
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