Nr.
Sachbetreff.
Gebühren
Mindest- Höchst-
Betrag
von
bis
Betrag
Feststehender
M
4 4.
12.Erlöschen eines Bergbaurechts (§ 94 Abs. 1 Nr. 2,
13. Unt
5 388 flg.).
a) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser Aufgabe
eines Kohlenbergbaurechts.
b) Tätigkeit bei gänzlicher oder teilweiser Aufgabe
eines verliehenen Bergbaurechts
Jc) Gänzliche oder teilweise Entziehung eines verliehenen
Bergbaurechts .
d) Feststellung des vollständigen Abbaues eines Kohlen
bergbaurechts
erirdische gewerbliche Gruben.
Siehe hierzu die Zusatzbestimmung in Nr. 8
dieses Verzeichnisses.
14.Gewerkschaftswesen (88 9 flg.).
a) Genehmigung oder Aufstellung einer Gewerkschafts-
satzung .
b) Genehmigung oder Aufstellung eines 2 1
einer Gewerkschaftssatzung
Jc) Mitwirkung bei Liquidation einer Gewerkschoft
d) Ermächtigung von Mitgliedern zur Berufung einer
Gewerkenversammlung einschließlich der Ordnung
des Vorsitzes
e) Entziehung der Rechtsfähigkeit .
15. Gutachtliche und ähnliche Aussprachen an andere Be-
h
16.
örden in Angelegenheiten, für die von diesen Kosten
erhoben werden
Hinterlegungen.
Annahme, Verwahrung und Rückgabe:
a) von Geld ohne Rücksicht auf die Dauer der Ver—
wahrung von je 100. A — 30 4, mindestens
b) von Inhaberpapieren, Sparkassen= und sonstigen
Einlagebüchern für jedes Kalenderjahr der Ver-
wahrung von je 100¾ des Nenn= oder des amtlich
festgesetzten Umrcchnungswerts und, wenn ein
solcher nicht besteht, des Kurswerts 10 4, min-
destens aber
) von Urkunden, insbesondere auf den Namen lautenden
Schuldverschreibungen für jedes Kalenderjahr der
Verwahrung für das Stück 20 4, mindestens
100
10
20
100
10
300
300
40 —
300