Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

373 — 
Die Angaben unter Ziffer 6 sind zu streichen und durch folgende zu ersetzen: 
Hausmänner, 
Plombeure, 
Diener, 
*»Expedienten, 
Grenzaufseher, 
»Steueraufseher, 
Zollaufseher, 
Schlachtsteuereinnehmer, 
Obergrenzaufseher, 
Obersteueraufseher, 
Nebenzolleinnehmer, 
FZolleinnehmer, 
Zollassistenten, 
Oberkontrollassistenten, 
*FJZollsekretäre, 
(Wirtschaftskontrolleur 
  
  
zur Hälfte 
Generalzolldirektion 
in Dresden. 
  
  
Finanzministerium. 
. 
Zu Ziffer 7. Die Stelle des Hauemeisters im alten Landhause ist zu streichen. 
Zu Ziffer 13. Zuzusetzen sind wieder „Bahnsteigschaffner“. 
Zu streichen sind: 
Eisenbahnassistenten für den äußeren Stationsdienst sowie für den Betriebs- 
telegraphendienst, 
Eisenbahnassistenten für den Bureaudienst, 
Eisenbahnassistenten für den inneren Stationsdienst, 
Stationsverwalter. 
Eisenbahnassistenten, 
Stationsverwalter 
Dagegen. sind zuzusetzen: 
zu zwei Fünftel. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
1910. 
57
	        
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