Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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e) die Erzaufbereitungsmaschinen, die Poch-, Stampf-, Schleif-, Zerkleinerungswerke 
und Pressen für unverbrennbares Material, 
f) die Maschinen und Apparate zur Gasbereitung mit Zubehör, 
8) die sämtlichen durch Hand betriebenen Maschinen und Apparate der sogenannten Haus- 
industrie, sowie des handwerksmäßigen Betriebes, einschließlich der Handpressen aller 
Art, desgleichen befestigte Wagen und Aufzugs= und Transportvorrichtungen, 
h) die Trockeneinrichtungen für Zeuge, Garne usw. bei Färbereien, Bleichereien und 
dergleichen; 
Gruppe III 
a) die teils in Metall, teils in Holz oder anderen brennbaren Stoffen arbeitenden Ma- 
schinen und größeren Hilfswerkzeuge der Maschinenbauanstalten und der sonstigen 
derartigen Fabriken, 
b) die Maschinen und Apparate der Zellulosefabriken, der Holzschleifereien, der Pappen- 
fabriken für reinen Holzstoff, der Buntpapierfabriken und dergleichen, 
c) die Maschinen der Wollkarbonisationen und der Spinnereien von reiner Seide, 
d) die Maschinen und Apparate der Branntweinbrennereien, Destillationsanstalten, 
Laboratorien und chemischen Fabriken, sowie der Zuckersiedereien und Raffinerien, 
e) die zum Betriebe der Landwirtschaft dienenden, an einer bestimmten Stelle in Betrieb 
befindlichen Maschinen und Apparate, 
) die Maschinen und Apparate zur Kohlenaufbereitung, sowie die Gips-, Zement-, 
Steinmühlen und dergleichen, 
8) die Maschinen usw. zur Mälzerei und Picherei, ingleichen diejenigen zur Zigarren- 
fabrikation, sowie zur Herstellung von Wachs= und Ledertuch, 
h) die Trockenvorrichtungen für aufgelockerte Wolle und dergleichen bei Färbereien, 
Bleichereien, Wäschereien usw., 
i) die Kinematographen; 
Gruppe IV 
a) die Mahlmühlen jeder Art, wie Getreide-, Graupen-, Gries-, Schrotmühlen und 
dergleichen, sowie die Olmühlen, die Poch-, Stampf= und Schleifwerke, ferner die 
Zerkleinerungswerke für brennbares Material, 
b) die Maschinen der Wollkämmereien und der Spinnereien von Kammgarn, 
Jc) die Apparate usw. der Olraffinerien, Fettsiedereien, Lack-, Firnis= und Dachpappen- 
fabriken und ähnlicher Betriebe, 
d) die Holzbearbeitungsmaschinen mit Einschluß der Kreis= und Bandsägen, der Tischlereien, 
Baufabriken und ähnlicher Werkstätten, 
e) die hölzernen Wasserräder und ähnliche Triebwerke;
	        
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