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Unansteckbare Bockwindmühlen und andere solche Mühlen mit drehbarem
Gehäuse,
ohne Blitzableitun
mit Blitzableitung
welche zu der nachstehenden feuersicherem nicht feuer- feuersicherem nicht feuer-
Betriebs-Hauptabteilung Dach sicherem Dach Dach sicherem Dach
gehören. gehören in nachstehende Beitragsklassen und zahlen für je
100 Mark Versicherungssumme die darunter bemerkten
Beitragseinheiten.
A. Kl. 72 75 17 80
ohne Feuerungsanlagen. Einh. 34,2 35,8 " 36,0 38,6
. 5. Kl. 15% J7 B ss 85
mit guten vorschrifts— Einh. 35, 36,, v 4% 41,
mäßigen Feuerungsanlagen. 6
l
C. «
., .D Kl. 80 83 0 88 90
mit nicht vorschrifts— Einh. 38,h5 40 « 43,0 44,2
mäßigen Feuerungsanlagen.
Ergänzungsbestimmungen zu Tafel B.
1. Bei Vigognespinnereien ist hinsichtlich der eigenen Gefahr ausnahmsweise von der Gefahrenklasse aus-
zugehen, die sich durch Einstellung des Gebäudes in die Abteilung VII (bei vorherrschend eisernen Maschinen)
oder VIII (bei vorherrschend hölzernen Maschinen) ergibt, für die Ansteckungsgefahr aber der Klassenunterschied
zwischen dieser Klasse und der wirklichen Beitragsklasse des Gebäudes in Zuschlag zu bringen.
2. Der Einschätzung der Triebwerke der Mahlmühlen aller Arten, der Maschinen der Wattefabriken, der
Spinnereien von Baumwolle, Kunstwolle, Seidenabfall, Streichgarn, Flachs, Werg und Jute, sowie aller Fabrikations-
maschinen bei Verwendung leicht flüchtiger entzündlicher Stoffe wie Naphtha, Benzin usw. ist die Beitragsklasse zu
Grunde zu legen, die sich aus der Einstellung der betreffenden Gebäude in die Abteilung VIII ergibt.
3. Es ist zulässig, Gegenstände, die von den übrigen genügend getrennt sind, für sich und lediglich nach ihrer
eigenen Gefahr zu schätzen, sowie einzelne Maschinen, die zu einem Betrieb einer niederen Gruppe gehören, mit
in diese einzustellen, wenn sie nach den örtlichen und den Betriebsverhältnissen von untergeordneter Bedeutung sind.
4. Wenn die als Bedingungen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln vom Versicherungsnehmer nicht erfüllt
werden, so kann — abgesehen von den sonstigen Rechten der Anstalt — die Beitragsleistung je nach dem Grade
der Feuersgefahr bis zur Abstellung der Mängel um 1 bis 3 Klassen erhöht werden.