Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Nummer. 
— 466 — 
Noch V. 
Lasten. 
AML 4½#*# 
Anmerkungen. 
  
24. August 1900. Zwölftausend Mark mit Zinsen zu 4 v. H. vom 
1. April 1900 ab, ursprünglich Hypothek für ein Darlehn des 
Gutsbesitzers Karl Friedrich Hempel in Schönbach, rückzahlbar 
nach vierteljähriger Kündigung am 1. Oktober, 2. Jannar, 
1. April oder 1. Juli. Die Zinsen sind vierteljährlich zu ent- 
richten. 
Vorrang vor den Rechten unter 2. 
Das Recht steht nach einer Zwischenühertragung 
au) seit dem 31. Mai 1905 nach Höhe von achttausend Mark 
mit Zinsen vom 1. April 1905 ab zufolge Abtretung dem 
Rentner Karl Rutzsch in Bautzen zu: 
b) seit dem 17. November 1907 nach Höhe von viertausend 
Mark mit Zinsen vom 1. Oktober 1907 ab dem Apotheker 
Gottlob Rudolf Feist in Ebersbach als Erben des August 
Feist daselbst. 
Zu b Testamentsvollstrecker ernannt. 
Zu ist die Hypothek in eine Grundschuld umgewandelt 
worden. Die Bestimmungen über die Fälligkeit und 
die Verzinsung sind bestehen geblieben. 
à hat den Vorrang vor HP. 
Gr. Akt. Bl. 16, 27, 40, 48. 
  
Zu Nr. 1. 
jähriger Kündigung am 2. Januar oder 1. Juli. Die Zinsen 
sind an diesen Tagen zu entrichten. 
Erteilung eines Hypothekenbriefs vereinbart. 
9. Juli 1903. Die Forderung unter Nr. 1 wird fällig nach halb- 
  
Gr. Akt. Bl. 21. 
  
24. Mai 1905. Fünftausend Mark mit Zinsen zu 4½ v. H., 
ursprünglich Hypothek für eine Forderung des Gerbermeisters 
Kurt Richard Oberstein in Löbau unter den in der Eintragungs- 
bewilligung enthaltenen Bestimmungen. 
Sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen 
Eigentümer zulässig. 
Hypothekenbrief ausgeschlossen. 
Seit dem 9. September 1911 als Grundschuld auf die 
in Abt. II Nr. 7 bezeichneten, in Erbengemeinschaft 
stehenden Eigentümer Brand umgeschrieben. 
Gr. Akt. Bl. 38, 74. 
  
  
12 000 — 
5000 — 
  
Vorrang vor Nr. 2. 
a hat Vorrang vor hb.
	        
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