Nummer.
— 466 —
Noch V.
Lasten.
AML 4½#*#
Anmerkungen.
24. August 1900. Zwölftausend Mark mit Zinsen zu 4 v. H. vom
1. April 1900 ab, ursprünglich Hypothek für ein Darlehn des
Gutsbesitzers Karl Friedrich Hempel in Schönbach, rückzahlbar
nach vierteljähriger Kündigung am 1. Oktober, 2. Jannar,
1. April oder 1. Juli. Die Zinsen sind vierteljährlich zu ent-
richten.
Vorrang vor den Rechten unter 2.
Das Recht steht nach einer Zwischenühertragung
au) seit dem 31. Mai 1905 nach Höhe von achttausend Mark
mit Zinsen vom 1. April 1905 ab zufolge Abtretung dem
Rentner Karl Rutzsch in Bautzen zu:
b) seit dem 17. November 1907 nach Höhe von viertausend
Mark mit Zinsen vom 1. Oktober 1907 ab dem Apotheker
Gottlob Rudolf Feist in Ebersbach als Erben des August
Feist daselbst.
Zu b Testamentsvollstrecker ernannt.
Zu ist die Hypothek in eine Grundschuld umgewandelt
worden. Die Bestimmungen über die Fälligkeit und
die Verzinsung sind bestehen geblieben.
à hat den Vorrang vor HP.
Gr. Akt. Bl. 16, 27, 40, 48.
Zu Nr. 1.
jähriger Kündigung am 2. Januar oder 1. Juli. Die Zinsen
sind an diesen Tagen zu entrichten.
Erteilung eines Hypothekenbriefs vereinbart.
9. Juli 1903. Die Forderung unter Nr. 1 wird fällig nach halb-
Gr. Akt. Bl. 21.
24. Mai 1905. Fünftausend Mark mit Zinsen zu 4½ v. H.,
ursprünglich Hypothek für eine Forderung des Gerbermeisters
Kurt Richard Oberstein in Löbau unter den in der Eintragungs-
bewilligung enthaltenen Bestimmungen.
Sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen
Eigentümer zulässig.
Hypothekenbrief ausgeschlossen.
Seit dem 9. September 1911 als Grundschuld auf die
in Abt. II Nr. 7 bezeichneten, in Erbengemeinschaft
stehenden Eigentümer Brand umgeschrieben.
Gr. Akt. Bl. 38, 74.
12 000 —
5000 —
Vorrang vor Nr. 2.
a hat Vorrang vor hb.