Nummer.
Zu §859, 60, 61 der Verordnung.
VIII.
104.
Anmerkungen.
1.
Bauergut.
Nr. 96 des Brandkatasters. Hierzu gehören Wohn- und Wirtschaftsgebäude
Nr. 54 des Flurbuchs und folgende Flurstücke:
Nr. 32, 35, 48, 49, 50, 106, 120, 121, 122, 134 des Flurbuchs.
Hiervon sind zu entrichten:
1 Taler 15 Ngr. 8 Pf. jährliche Ablösungsrente an die Landrentenbank lt.
Rezesses vom 1. April 1855.
Acta Rep. III. Lit. B. Nr. 12 Bl. 50 fla.
Kohlenbergbaurecht
abgetrennt s. Nr.2,
3, 4.
Aus dem Entwurf übergetragen am 1. Mai 1845.
22. Juli 1887. Abgetrennt das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen
Steinkohlen an den Parzellen Nr. 49, 50 und an Teilen der Parzellen
Nr 122, 134, welches an den Markscheider Johann Gottlieb Bachmann in
Zwickau verkauft worden ist, lt. Kaufvertrags vom 15. Juli 1887.
Grundakten zu Fol. 104 Bl. 65 flg.
Eingetragen auf
Fol. 1075 des
Grund= und Hy-
pothekenbuchs für
Bockwa.
18. September 1900. Das Recht zum Abbau der etwa vorhandenen Stein-
kohlen an den Flurstücken Nr. 32, 35, 106, 120, 121 und an den von dem
unter Nr. 2 abgetrennten Kohlenabbaurechte nicht ergriffenen Teilen der
Flurstücke Nr. 122, 134 wird abgeschrieben und auf Blatt 1245 des Grund-
buchs für die Stadt Zwickau übergetragen.
Gr. Akt. Bl. 70. Winkler.
1910.
22. Oktober 1901. Das Recht zum Abbau der im Rußkohlenflöz und im
tiefen Planitzer Flöze im Bereiche der Flurstücke Nr. 48 und 54 etwa vor-
handenen Steinkohlen wird abgeschrieben und auf Blatt 1500 des Grund-
buchs für Zwickau übergetragen.
Gr. Akt. Bl. 75. Winkler.
86