— 599 —
Das Wichtigste über Lautverschiebungen und deutsche Mundarten; Eigentümlich-
keiten der heimischen Mundart. Sprachvergleichendes (Deutsch und Fremdsprachen).
Stilistisches: Schmuck der Rede, Stilarten, Disponieren. Jährlich 8 Aufsätze.
Klasse I: 4 Stunden.
Lektüre schwierigerer Lesestücke, besonders solcher, die sich auf die Entwicklung
der deutschen Kultur von der Zeit der klassischen Dichtung bis zur Gegenwart be-
ziehen. Schillers Maria Stuart; Goethes Iphigenie. Eine Auswahl neuerer lyri-
scher und epischer Dichtungen (besonders Novellen); unter Umständen ein neueres
Drama (Kleist, Grillparzer usw.).
Anschließend Literaturgeschichtliches und Biographisches.
Vortragsübungen.
Nach Bedürfnis Eingehen auf Grammatisches, Stilistisches und Poetik.
Jährlich 8 Aufsätze.
§ 13. 1. An jeder Lehranstalt muß für den deutschen Unterricht ein eingehender
Plan vorhanden sein, der die Lehraufgaben sämtlicher Klassen bis ins einzelne feststellt.
2. Dem Unterrichte dient vor allem ein sprachlich musterhaftes und die Entwick-
lungsstufen des persönlichen Lebens beachtendes Lesebuch, dessen Stoffe geeignet sind,
nächst der sprachlichen Bildung die sittlich-religiöse und die Liebe zu deutschem Schrift-
und Volkstum zu fördern und rege Beziehungen zwischen dem deutschen Unterrichte
und den übrigen Unterrichtsgebieten herzustellen.
3. Der Unterricht hat die Erreichung dieser Zwecke auf allen Stufen unter An-
regung der Selbsttätigkeit der Schülerinnen und allmählicher Steigerung der An-
forderungen in geschickter Weise durchzuführen.
4. Bei der Prosalektüre sind die Schülerinnen zum Auffinden und Erkennen
der Hauptgedanken, der Gliederung und des Gedankenfortschrittes, der sprachlichen
Eigentümlichkeiten und Schönheiten anzuleiten.
5. Bei Erklärung dichterischer Stoffe ist das „Zerpflücken“ des Kunstwerks streng
zu vermeiden, dagegen darauf zu halten, daß die Schülerinnen dasselbe als Ganzes
verstehen, seinen Gehalt erfassen und das Dargestellte nachfühlen und miterleben
lernen.
6. Von umfangreicheren Stücken oder selbständigen Schriftwerken sind in der
Klasse nur ausgewählte Abschnitte zu lesen; das übrige ist der häuslichen Lektüre zu-
zuweisen und nachher in der Klasse zu besprechen. Vergl. die Bemerkungen in F§ 16
Absatz 1 und 2.
7. Auf reine und deutliche Aussprache, fließendes und schönes Lesen und Vor-
Bemerkungen.