Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes. 
— 604 — 
Französisch, 
A. Höhere Mädchenschule. 
§ 17. Beim Abschluß des Lehrganges muß die Schülerin so weit gefördert sein, 
daß sie neuzeitliche Schriftsteller von mäßiger Schwierigkeit versteht, gesprochenes 
Französisch richtig auffaßt, Interesse und Verständnis für die Eigenart des fremden 
Volkes in Sprache, Literatur und Kultur besitzt, mit den Hauptregeln der Grammatik 
vertraut ist und sich der französischen Umgangssprache in Wort und Schrift mit einer 
gewissen Leichtigkeit und Sicherheit bedient. 
Klasse VII: 6 Stunden. 
§ 18. Einführung in die Aussprache und Schreibweise durch Hör-, Sprech-, 
Lese= und Schreibübungen einfachster Art über Stoffe aus dem nächsten Anschauungs- 
kreise der Schülerinnen und unter Verwendung eines Lehr= und Lesebuches. 
Das Notwendigste aus der Formenlehre des Nomens, des regelmäßigen Zeit- 
wortes auf er und von avoir und stre; das unbetonte Fürwort, das Zahlwort. 
Die einfachen Formen des Aussage= und Fragesatzes. 
Aneignung eines planmäßig zu erweiternden Wortschatzes. Auswendiglernen 
von kleinen Gedichten und Prosastücken. Singen kleiner französischer Lieder. 
Niederschrift von Wörtern und Sätzen ins Tagebuch. Von Pfingsten bis Michaelis 
alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit, alsdann alle 3 Wochen zwei Arbeiten in Reinschrift. 
Klasse VI: 5 Stunden. 
Erweiterung der Formenlehre. Zeitwörter der regelmäßigen Konjugation (er, in); 
das zurückbezügliche Zeitwort; Erweiterung der Formenlehre des Fürwortes und 
des Zahlwortes; Bedeutung und Gebrauch der wichtigsten Verhältniswörter. Elemen= 
tares aus der Satzlehre. 
Reichliche Sprech-, Lese-, Übersetzungs= und Schreibübungen unter Benutzung 
eines Lehrbuchs und der Anschauung von Gegenständen und Bildern. Auswendig- 
lernen wie in Klasse VII. Singen leichter, schöner Lieder. 
Alle 3 Wochen zwei Arbeiten in Reinschrift. 
Klasse VI 5 Stunden. 
Erweiterung und Abschluß der regelmäßigen Formenlehre. Hauptsachen aus 
der Wortbildungslehre; die verschiedenen Fürwörter; das Eigenschaftswort; Umstands- 
wörter. Anfänge der Lehre vom unregelmäßigen Zeitwort. Fortsetzung der Satzlehre. 
Behandlung ausgewählter prosaischer und poetischer Lesestücke. Sprech-, Lese= usw.
	        
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