Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Klasse IV: 2 Stunden. 
Geschichte des Altertums bis zur Völkerwanderung. Aus der Geschichte der 
orientalischen Völker sind nur ausgewählte Bilder zu geben. Bei der Behandlung der 
griechischen Geschichte ist das Kulturleben, bei der der römischen die Entwicklung des 
Staates zu betonen. 
Klasse III: 2 Stunden. 
Deutsche Geschichte von der Gründung des Frankenreiches bis zum Augsburger 
Religionsfrieden 1555. Bis zum Interregnum ist die Kaisergeschichte Mittel= und 
Ausgangspunkt der Darstellung. Von jenem Zeitpunkte an treten in den Vorder- 
grund die zentrifugalen Mächte im Reiche und die durch sie veranlaßten Entwicklungen 
und Strömungen im staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Leben sowie 
die Bedeutung der Reformation. 
Klasse II: 2 Stunden. 
Deutsche Geschichte vom Augsburger Religionsfrieden bis zum Wiener Kongreß 
1815 unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte Sachsens und Preußens. 
Klasse I: 2 Stunden. 
Deutsche und sächsische Geschichte der neuesten Zeit mit Hervorhebung der 
wichtigsten Tatsachen der nationalen Entwicklung und des inneren Ausbaues des 
Reiches, der wirtschaftlichen und sozialen Fragen sowie des Geisteslebens und der 
Weltstellung Deutschlands. " 
§ 34. 1. Die Geschichte der außerdeutschen Staaten ist nur soweit heranzuziehen, 
als sie in die Entwicklung Deutschlands fördernd oder hemmend eingegriffen hat und 
von hervorragender Bedeutung ist. Die in der alten Geschichte erlangten Kenntnisse 
sind bei Behandlung der deutschen Geschichte anzuwenden und zu vertiefen. Der 
Natur des Mädchens wird die Stoffauswahl durch kürzere Behandlung des Kriege- 
rischen und ausführlichere des Persönlichen und der innerlicheren Lebensgebiete 
gerecht. 
2. Auf allen Stufen ist das Hauptsächliche und Wichtigste anschaulich und klar in 
den Vordergrund zu rücken, die Geschichte der Heimat und ihre Denkmäler angemessen 
zu verwerten, die Beziehung auf die wichtigsten staatlichen und kulturellen Ver- 
hältnisse der Gegenwart zu wahren, übertriebene Gründlichkeit und Vollständigkeit 
aber zu vermeiden. Phantasie und Denktätigkeit sind geschickt anzuregen; auf freie 
zusammenhängende Wiedergabe des Gehörten und Gelesenen ist Wert zu legen. 
Die Schülerinnen sind allmählich zur Selbsttätigkeit bei Gebrauch des Lehrbuches 
und eines Quellenbuches zu erziehen. 
Bemerkungen.
	        
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