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Zeit deren Einfluß auf die Kunst unter Hinweis auf die weitere Besprechung in dem
kunstgeschichtlichen Unterrichte zu behandeln hat.
4. Es ist wünschenswert, daß im ausgeführten Lehrplane jeder Schule ein be—
sonderer Kanon derjenigen Kunstwerke aufgestellt werde, die eingehender betrachtet
werden sollen.
5. Für ausreichende, gute Anschauungsmittel hat die Schule zu sorgen. Für
Besprechung von Meisterwerken der Malerei sind tunlichst farbige Reproduktionen zu
benutzen.
6. Besuche von Sammlungen und Ausstellungen, auch kunstgewerblicher Art,
können von Zeit zu Zeit mit Genehmigung des Schulleiters unternommen werden.
Erdkunde seinschließlich Heimatkunde).
A. Höhere Mädchenschule.
Lehrziel. § 40. Verständnisvolles Anschauen der umgebenden Landschaft und des Karten-
bildes; Bekanntschaft mit den Grundlehren der physischen und mathematischen Erd-
kunde; Uberblick über das Erdganze und seine Gliederung; genauere Kenntnis der für
die Kultur im allgemeinen, namentlich aber für die deutsche Kultur (Handel und In-
dustrie, Kunst und Wissenschaft) wichtigsten Erdräume; eingehendere, mit Wert-
urteilen und Wertgefühlen verbundene Kenntnis Sachsens und Deutschlands und
seiner Kolonien; Verständnis für die Beziehungen menschlicher Kulturverhältnisse
zu der Beschaffenheit der Erdoberfläche und für weltwirtschaftliche Zusammen-
hänge.
Klasse VIII: 2 Stunden.
seiung bes § 41. Kenntnis der Heimat, auch vorhandener Natur= und Kunstdenkmäler.
Gewinnung der wichtigsten geographischen Grundbegriffe. Vorbereitung des Karten-
verständnisses. Beobachtungen der elementarsten Erscheinungen am Himmel und der
Witterungsverhältnisse.
Jede Schule stellt den örtlichen Verhältnissen entsprechend ihren Plan für die
Heimatkunde auf.
Klasse VII: 2 Stunden.
Das Königreich Sachsen. Die Erde als Himmelskörper.
Klasse VI: 2 Stunden.
Übersicht über die Erdkugel (Verteilung der Landmassen, die Erdteile und ihre
wichtigsten Landgebiete). Länderkunde des Deutschen Reiches und des übrigen
Mitteleuropas sowie Westeuropas. — Kugelgestalt und Rotation der Erde.